AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Geltungsbereich

1.a.) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofs.

1.b.) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.c.) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.



2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung


2.a.) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Gasthof zustande. Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.


2.b.) Vertragspartner sind der Gasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


2.c.) Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung für Zimmer und den Tagungsraum


3.a.) Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.b.) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preisen des Gasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte.


3.c.) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.


3.d.) Die Preise können vom Gasthof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gasthof dem zustimmt.


3.e.) Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


3.f.) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofs aufrechnen oder mindern.

 


4. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gasthofs


4.a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gasthofs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.


4.b.) Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthof ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.


4.c.) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gasthof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.


4.d.) Unsere Stornierungsbedingungen:

Bei Nichtinanspruchnahme reservierter Zimmer fallen bis 7 Tage vor Anreise keine Stornokosten an. Danach erlauben wir uns dir 100% des Zimmerpreises der 1. Nacht in Rechnung zu stellen, wenn wir die von dir gebuchten Zimmer im Nachhinein nicht anderweitig vergeben können.
Für Gruppenbuchungen fallen bis 14 Tage vor Anreise keine Stornokosten an. Danach erlauben wir uns dir 100 % des Zimmerpreises der 1. Nacht in Rechnung zu stellen

 


5. Rücktritt des Hotels


5.a.) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gasthof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


5.b.) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.c.) Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofs zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


 

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe


6.a.) Der Kunde erwirbt zurzeit keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Zimmers.


6.b.) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthof spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr bis zu 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises), ab 18:00 Uhr bis zu 100 % in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gasthof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


 

7. Haftung des Gasthofs



7.a.) Der Gasthof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gasthof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gasthofs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gasthofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofs auftreten, wird der Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


7.b.) Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. 
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Gasthof Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Gasthofs gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.


7.c.) Weckaufträge werden vom Gasthof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gasthof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.


 

8.Schlussbestimmungen


8.a.) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


8.b.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Gasthofs. Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gasthofs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gasthofs.


8.c.) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


8.d.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.





Stand Juli 2021


Share by: